[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-853":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":25,"neighbors_after":38,"citing_decisions":51,"is_thin":52},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1299157,"§ 853","853","Mehrfache Pfändung einer Geldforderung","Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte","Ist eine Geldforderung für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem die Forderung überwiesen wurde, verpflichtet, unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse an das Amtsgericht, dessen Beschluss ihm zuerst zugestellt ist, den Schuldbetrag zu hinterlegen.","ZPO - Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte - § 853 Mehrfache Pfändung einer Geldforderung\n\nIst eine Geldforderung für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem die Forderung überwiesen wurde, verpflichtet, unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse an das Amtsgericht, dessen Beschluss ihm zuerst zugestellt ist, den Schuldbetrag zu hinterlegen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24},"Buch 8","Abschnitt 2","Untertitel 3","Titel 2",[26,30,34],{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 852","Beschränkt pfändbare Forderungen","852",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 851d","Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen","851d",{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"§ 851c","Pfändungsschutz bei Altersrenten","851c",[39,43,47],{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 854","Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf bewegliche Sachen","854",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 855","Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf eine unbewegliche Sache","855",{"norm_key":48,"title":49,"slug":50},"§ 855a","Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf ein Schiff","855a",[],false]