[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-865":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":62},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1299168,"§ 865","865","Verhältnis zur Mobiliarvollstreckung","Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen","(1) Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen umfasst auch die Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek, bei Schiffen oder Schiffsbauwerken die Schiffshypothek erstreckt.\n(2) Diese Gegenstände können, soweit sie Zubehör sind, nicht gepfändet werden. Im Übrigen unterliegen sie der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt ist.","ZPO - Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen - Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen - § 865 Verhältnis zur Mobiliarvollstreckung\n\n(1) Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen umfasst auch die Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek, bei Schiffen oder Schiffsbauwerken die Schiffshypothek erstreckt.\n(2) Diese Gegenstände können, soweit sie Zubehör sind, nicht gepfändet werden. Im Übrigen unterliegen sie der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt ist.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 8","Abschnitt 2","Titel 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 864","Gegenstand der Immobiliarvollstreckung","864",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 863","Pfändungsbeschränkungen bei Erbschaftsnutzungen","863",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 860","Pfändung von Gesamtgutanteilen","860",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 866","Arten der Vollstreckung","866",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 867","Zwangshypothek","867",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 868","Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer","868",[51,58],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 02.03.2016 – II R 27\u002F14",null,"Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern .","2016-03-02","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201610105.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":53,"leitsatz":60,"date":55,"source_url":61,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 02.03.2016 – II R 6\u002F15","NV: Bei Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern .","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201650197.zip",false]