[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-94":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298420,"§ 94","94","Kosten bei übergegangenem Anspruch","Prozesskosten","Macht der Kläger einen auf ihn übergangenen Anspruch geltend, ohne dass er vor der Erhebung der Klage dem Beklagten den Übergang mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen hat, so fallen ihm die Prozesskosten insoweit zur Last, als sie dadurch entstanden sind, dass der Beklagte durch die Unterlassung der Mitteilung oder des Nachweises veranlasst worden ist, den Anspruch zu bestreiten.","ZPO - Allgemeine Vorschriften - Parteien - Prozesskosten - § 94 Kosten bei übergegangenem Anspruch\n\nMacht der Kläger einen auf ihn übergangenen Anspruch geltend, ohne dass er vor der Erhebung der Klage dem Beklagten den Übergang mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen hat, so fallen ihm die Prozesskosten insoweit zur Last, als sie dadurch entstanden sind, dass der Beklagte durch die Unterlassung der Mitteilung oder des Nachweises veranlasst worden ist, den Anspruch zu bestreiten.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 1","Abschnitt 2","Titel 5",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 93b","Kosten bei Räumungsklagen","93b",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 93","Kosten bei sofortigem Anerkenntnis","93",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 92","Kosten bei teilweisem Obsiegen","92",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 95","Kosten bei Säumnis oder Verschulden","95",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 96","Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel","96",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 97","Rechtsmittelkosten","97",[51],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 18.12.2013 – V ZB 19\u002F13",null,"2013-12-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE140002069.zip","rechtsprechung",false]