[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zshg-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zshg","Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-12-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzshg\u002Fxml.zip",1299500,"§ 6","6","Aufhebung von Maßnahmen des Zeugenschutzes",null,"Wird der Zeugenschutz insgesamt beendet oder sind einzelne Maßnahmen nicht mehr erforderlich, unterrichtet die Zeugenschutzdienststelle unter Berücksichtigung der Belange des Zeugenschutzes die beteiligten öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen. Öffentliche Stellen heben die nach den §§ 4 und 5 getroffenen Maßnahmen auf. Die Zeugenschutzdienststelle zieht Tarndokumente ein, deren Verwendung nicht mehr erforderlich ist.","ZSHG - § 6 Aufhebung von Maßnahmen des Zeugenschutzes\n\nWird der Zeugenschutz insgesamt beendet oder sind einzelne Maßnahmen nicht mehr erforderlich, unterrichtet die Zeugenschutzdienststelle unter Berücksichtigung der Belange des Zeugenschutzes die beteiligten öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen. Öffentliche Stellen heben die nach den §§ 4 und 5 getroffenen Maßnahmen auf. Die Zeugenschutzdienststelle zieht Tarndokumente ein, deren Verwendung nicht mehr erforderlich ist.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Vorübergehende Tarnidentität","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Verwendung personenbezogener Daten","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Geheimhaltung, Verpflichtung","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Ansprüche gegen Dritte","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Zuwendungen der Zeugenschutzdienststelle","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Ansprüche Dritter","9",[],false]