[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zvsausbv-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zvsausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-03-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzvsausbv\u002Fxml.zip",1300045,"§ 12","12","Inhalt des Teiles 2","Abschlussprüfung","(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.","ZVSAUSBV - Abschlussprüfung - § 12 Inhalt des Teiles 2\n\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 11","Prüfungsbereich „Örtliche Sicherung einer Weiche“","11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 10","Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“","10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 9","Prüfungsbereiche des Teiles 1","9",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 13","Prüfungsbereiche des Teiles 2","13",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 14","Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“","14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 15","Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“","15",[],false]