ErwGr. 41

AIFMD · über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010

Die Beauftragung des Betreibers eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems, wie es für die Zwecke der Richtlinie 98/26/EG des Europäschen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (12) vorgesehen ist, mit der Verwahrung von Vermögenswerten, oder die Beauftragung außereuropäischer Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme mit der Bereitstellung ähnlicher Dienstleistungen sollte nicht als Übertragung von Verwahrfunktionen betrachtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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