ErwGr. 53

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Die CE-Kennzeichnung auf einer Batterie bedeutet, dass die Batterie den Vorschriften dieser Verordnung entspricht. Die allgemeinen Grundsätze für die CE-Kennzeichnung und deren Zusammenhang mit anderen Kennzeichnungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegt. Diese Grundsätze sollten auch für die CE-Kennzeichnung auf Batterien gelten. Um sicherzustellen, dass Batterien im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicher gelagert, verwendet und entsorgt werden, sollten spezielle Vorschriften für die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf Batterien festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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