ErwGr. 64

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Es sollte vorgesehen werden, dass die Anforderungen, die für Batterien gelten, die in Betrieb genommen werden, ohne zuvor in Verkehr gebracht worden zu sein, auch für Batterien gelten sollten, die in Verkehr gebracht werden, bevor sie in Betrieb genommen werden. Das betrifft beispielsweise Batterien, die der Erzeuger zu eigenen Zwecken verwendet, oder Batterien, die aufgrund ihrer Eigenschaften nur vor Ort an ihrem endgültigen Bestimmungsort montiert und geprüft werden können. In Verkehr gebrachte Batterien sollten jedoch bei der Inbetriebnahme nicht denselben Anforderungen unterliegen, damit der Nachweis für die Konformität eines Produkts nicht zweimal erbracht werden muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 64 BATTERIE_VO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 64 BATTERIE_VO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.