ErwGr. 41

BIOZID_VO · über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

Um eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Biozidprodukten zu ermöglichen und um den Marktzugang von Biozidprodukten zu erleichtern, sollte es möglich sein, das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung einzuleiten, wenn der erste Antrag auf nationale Zulassung gestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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Kann ich ErwGr. 41 BIOZID_VO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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