Art. 1
BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, EuGH-Vorlage v. 05.06.2025 – V ZB 15/24ECLI:DE:BGH:2025:050625BVZB15.24.0
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 45, 46 und Art. 53 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass bei der Vollstreckung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung die zur Vollstreckung zuständige Stelle des ersuchten Mitgliedstaats ohne eigenständige Prüfung bereits aufgrund der von dem Ursprungsgericht nach Art. 53 der Verordnung erteilten Bescheinigung davon ausgehen muss, dass die Entscheidung in den sachlichen Anwendungsbereich nach Art. 1 der Verordnung fällt?
- C-394/22 – Oilchart International NV gegen O. W. Bunker (Netherlands) BV und ING Bank NVECLI:EU:C:2024:952
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Anwendungsbereich – Art. 1 Abs. 2 Buchst. b – Ausschluss – Begriffe ‚Konkurse, Vergleiche und ähnliche Verfahren‘ – Klage, die unmittelbar aus einem Insolvenzverfahren hervorgeht und in engem Zusammenhang damit steht – Klage auf Erfüllung einer Forderung, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnergesellschaft und Anmeldung dieser Forderung als Insolvenzforderung erhoben wurde – Verordnung (EG) Nr. 1346/2000
- C-494/23 – QE und IJ gegen DP und EBECLI:EU:C:2024:848
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 1 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Zivil- und Handelssachen – Begriff – Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung des Beklagten zur Aufhebung der gerichtlichen Verwahrung einer von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten Sache – Art. 8 Nr. 2 – Interventionsklage – Begriff ‚Dritter‘
- C-98/22 – Eurelec Trading SCRL gegen Ministre de l’Économie et des Finances u. aECLI:EU:C:2022:1032
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 1 Abs. 1 – Begriff ‚Zivil- und Handelssache‘ – Klage einer Behörde auf Feststellung, Ahndung und Unterlassung wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen
- C-274/21 – EPIC Financial Consulting Ges.m.b.H. gegen Republik Österreich und Bundesbeschaffung GmbHECLI:EU:C:2022:565
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Unanwendbarkeit auf die in Art. 2 der Richtlinie 89/665/EWG genannten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Nachprüfungsverfahren mangels Auslandsbezugs – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 33 – Gleichstellung einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertrag im Sinne von Art. 2a Abs. 2 der Richtlinie 89/665 – Unmöglichkeit der Vergabe eines neuen öffentlichen Auftrags, wenn die in der Rahmenvereinbarung festgelegte Höchstmenge und/oder der darin festgelegte Höchstwert der betreffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen bereits erreicht worden ist bzw. sind – Nationale Regelung, die die Entrichtung von Gebühren für den Zugang zu den Verwaltungsgerichten im Bereich der öffentlichen Aufträge vorsieht – Obliegenheit, die Gebühren für den Zugang zu den Gerichten zu bestimmen und zu entrichten, bevor das Gericht über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung oder einen Nachprüfungsantrag entscheidet – Intransparentes Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz – Praktische Wirksamkeit – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Richtlinie 89/665 – Art. 1, 2 und 2a – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Nationale Regelung, die die Zurückweisung einer Klage bei Nichtzahlung der Gebühren für den Zugang zu den Gerichten vorsieht – Bestimmung des geschätzten Wertes eines öffentlichen Auftrags
- C-568/20 – J gegen H LimitedECLI:EU:C:2022:264
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Anwendungsbereich – Art. 2 Buchst. a – Begriff ‚Entscheidung‘ – In einem anderen Mitgliedstaat nach summarischer kontradiktorischer Prüfung einer in einem Drittstaat ergangenen Entscheidung erlassene Zahlungsanordnung – Art. 39 – Vollstreckbarkeit in den Mitgliedstaaten
- BAG, Urt. v. 31.03.2022 – 8 AZR 207/21ECLI:DE:BAG:2022:310322.U.8AZR207.21.0
- C-581/20 – Skarb Państwa Rzeczypospolitej Polskiej reprezentowany przez Generalnego Dyrektora Dróg Krajowych i Autostrad gegen TOTO SpA - Costruzioni Generali und Vianini Lavori SpAECLI:EU:C:2021:808
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 1 Abs. 1 – Zivil- und Handelssachen – Art. 35 – Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen – Rechtsbehelf, der auf einen zwischen einer öffentlichen Einrichtung und zwei privatrechtlichen Gesellschaften geschlossenen Vertrag über den Bau einer öffentlichen Schnellstraße gestützt ist – Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz betreffend die Strafzahlungen und Garantien, die sich aus dem Vertrag ergeben – Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bereits ergangene Entscheidung des in der Hauptsache zuständigen nationalen Gerichts
- C-882/19 – Sumal S.L. gegen Mercedes Benz Trucks España S.LECLI:EU:C:2021:800
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Ersatz des durch ein nach Art. 101 AEUV verbotenes Verhalten verursachten Schadens – Bestimmung der ersatzpflichtigen Einheiten – Schadensersatzklage gegen die Tochtergesellschaft, die im Anschluss an einen Beschluss erhoben wird, in dem nur die Beteiligung der Muttergesellschaft an einem Kartell festgestellt wurde – Begriff ‚Unternehmen‘ – Begriff ‚wirtschaftliche Einheit‘
- C-208/20 – Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski rayonen sadECLI:EU:C:2021:719
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 20 Abs. 2 Buchst. a AEUV – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 – Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen – Art. 1 Abs. 1 Buchst. a – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Art. 5 Abs. 1 – Ausstehende Forderungen – Gerichtliche Entscheidungen – Mahnbescheide – Zustellung – Schuldner mit Wohnsitz an einer unbekannten Adresse in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts
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