Art. 45
BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 26.03.2026 – IX ZB 16/25ECLI:DE:BGH:2026:260326BIXZB16.25.0
Will das Gericht einen Antrag auf Versagung der Vollstreckung deshalb ablehnen, weil der behauptete Verstoß gegen den ordre public durch ein Rechtsmittel im Ursprungsstaat hätte abgewendet werden können, muss es die Parteien auf die von ihm für einschlägig gehaltenen Regelungen des ausländischen Rechts hinweisen, wenn das Rechtsmittel bislang weder Gegenstand des Verfahrens noch des Parteivortrags war.
- BGH, Beschl. v. 19.02.2026 – IX ZR 103/25ECLI:DE:BGH:2026:190226BIXZR103.25.0
Der Einwand, die Anerkennung oder Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung widerspreche offensichtlich der öffentlichen Ordnung (ordre public), kann nur im Verfahren über einen Antrag auf Versagung der Anerkennung und Vollstreckung geltend gemacht werden.
- BGH, EuGH-Vorlage v. 05.06.2025 – V ZB 15/24ECLI:DE:BGH:2025:050625BVZB15.24.0
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 45, 46 und Art. 53 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass bei der Vollstreckung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung die zur Vollstreckung zuständige Stelle des ersuchten Mitgliedstaats ohne eigenständige Prüfung bereits aufgrund der von dem Ursprungsgericht nach Art. 53 der Verordnung erteilten Bescheinigung davon ausgehen muss, dass die Entscheidung in den sachlichen Anwendungsbereich nach Art. 1 der Verordnung fällt?
- C-632/22 – AB Volvo gegen Transsaqui S.LECLI:EU:C:2024:601
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 – Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke – Klage auf Ersatz des durch ein nach Art. 101 Abs. 1 AEUV und nach Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verbotenes Verhalten verursachten Schadens – Zustellung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks am Sitz einer Tochtergesellschaft der Beklagten – Gültigkeit der Klageerhebung – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz
- C-90/22 – “Gjensidige” ADB gegen „Rhenus Logistics“ UAB und „ACC Distribution“ UABECLI:EU:C:2024:252
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 45 – Versagung der Anerkennung einer Entscheidung – Art. 71 – Verhältnis dieser Verordnung zu Übereinkünften über ein besonderes Rechtsgebiet – Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – Art. 31 Abs. 3 – Rechtshängigkeit – Gerichtsstandsvereinbarung – Begriff ‚öffentliche Ordnung‘
- BGH, Beschl. v. 28.02.2024 – IX ZB 60/21ECLI:DE:BGH:2024:280224BIXZB60.21.0
Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit für einen Antrag des Schuldners, die Anerkennung oder Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung zu versagen, ist unter Berücksichtigung des Interesses des Antragstellers nach billigem Ermessen zu bestimmen. Er ist in der Regel auf den Wert der titulierten Forderung festzusetzen.
- C-568/20 – J gegen H LimitedECLI:EU:C:2022:264
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Anwendungsbereich – Art. 2 Buchst. a – Begriff ‚Entscheidung‘ – In einem anderen Mitgliedstaat nach summarischer kontradiktorischer Prüfung einer in einem Drittstaat ergangenen Entscheidung erlassene Zahlungsanordnung – Art. 39 – Vollstreckbarkeit in den Mitgliedstaaten
- BGH, Beschl. v. 18.02.2021 – IX ZB 28/20ECLI:DE:BGH:2021:180221BIXZB28.20.0
- C-347/18 – Alessandro Salvoni gegen Anna Maria FiermonteECLI:EU:C:2019:661
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 53 – Bescheinigung nach Anhang I über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen – Befugnisse des Ursprungsgerichts – Prüfung von Amts wegen zur Feststellung, ob Verstöße gegen die Vorschriften über die Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen vorliegen
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