Art. 55
BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-291/21 – Verfahren auf Betreiben der Starkinvest SRLECLI:EU:C:2023:299
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 655/2014 – Verfahren für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung – Voraussetzungen für den Erlass eines solchen Beschlusses – Art. 4 – Begriff ‚gerichtliche Entscheidung‘ – Art. 7 – Begriff ‚gerichtliche Entscheidung, … mit der … der Schuldner aufgefordert wird, die Forderung des Gläubigers zu erfüllen‘ – Gerichtliche Entscheidung, mit der ein Schuldner für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsanordnung zur Zahlung eines Zwangsgelds verurteilt wird – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 55 – Anwendungsbereich
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