Art. 73
BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-700/20 – London Steam-Ship Owners’ Mutual Insurance Association Limited gegen Kingdom of SpainECLI:EU:C:2022:488
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung – Gründe für die Nichtanerkennung – Art. 34 Nr. 3 – Entscheidung, die mit einer zuvor in dem Mitgliedstaat, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, zwischen denselben Parteien ergangenen Entscheidung unvereinbar ist – Voraussetzungen – Beachtung der Bestimmungen und der grundlegenden Ziele der Verordnung Nr. 44/2001 durch die zuvor entsprechend einem Schiedsspruch ergangene Entscheidung – Art. 34 Nr. 1 – Anerkennung, die der öffentlichen Ordnung des Mitgliedstaats, in dem sie geltend gemacht wird, offensichtlich widersprechen würde – Voraussetzungen
- C-186/19 – Supreme Site Services GmbH u. a. gegen Supreme Headquarters Allied Powers EuropeECLI:EU:C:2020:638
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 1 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Zivil- und Handelssachen – Gerichtliche Zuständigkeit – Ausschließliche Zuständigkeiten – Art. 24 Nr. 5 – Rechtsstreitigkeiten, die die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand haben – Auf die Vollstreckungsimmunität gestützter Antrag einer internationalen Organisation auf Aufhebung einer Arrestpfändung und Untersagung ihrer neuerlichen Vornahme
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