(Text von Bedeutung für den EWR)
CLP_VO · 74 Normen
- Art. 1Zweck und Geltungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Gefährliche Stoffe und Gemische und Bezeichnung der Gefahrenklassen
- Art. 4Allgemeine Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten
- Art. 5Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe
- Art. 6Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Gemische
- Art. 7Tierversuche und Versuche am Menschen
- Art. 8Gewinnung neuer Informationen für Stoffe und Gemische
- Art. 9Bewertung der Gefahreneigenschaften für Stoffe und Gemische
- Art. 10Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren für die Einstufung von Stoffen und Gemischen
- Art. 11Berücksichtigungsgrenzwerte
- Art. 12Eine weitere Bewertung erfordernde Sonderfälle
- Art. 13Entscheidung über die Einstufung von Stoffen und Gemischen
- Art. 14Sondervorschriften für die Einstufung von Gemischen
- Art. 15Überprüfung der Einstufung von Stoffen und Gemischen
- Art. 16Einstufung von in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommenen Stoffen
- Art. 17Allgemeine Vorschriften
- Art. 18Produktidentifikatoren
- Art. 19Gefahrenpiktogramme
- Art. 20Signalwörter
- Art. 21Gefahrenhinweise
- Art. 22Sicherheitshinweise
- Art. 23In besonderen Fällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen
- Art. 24Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
- Art. 25Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
- Art. 26Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme
- Art. 27Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise
- Art. 28Rangfolgeregelung für Sicherheitshinweise
- Art. 29Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
- Art. 30Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnungsetiketten
- Art. 31Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten
- Art. 32Anordnung der Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
- Art. 33Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und Einzelverpackung
- Art. 34Bericht über die Information zur sicheren Verwendung von Chemikalien
- Art. 35Verpackung
- Art. 36Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
- Art. 37Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
- Art. 38Inhalt von Stellungnahmen und Entscheidungen über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung in Anhang VI Teil 3; Zugänglichkeit von Informationen
- Art. 39Anwendungsbereich
- Art. 40Meldepflicht gegenüber der Agentur
- Art. 41Einvernehmliche Einträge
- Art. 42Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Art. 43Benennung der zuständigen Behörden und der für die Durchsetzung zuständigen Behörden und zwischenbehördliche Zusammenarbeit
- Art. 44Auskunftsstelle
- Art. 45Benennung der mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stelle
- Art. 46Durchsetzung und Berichterstattung
- Art. 47Sanktionen bei Verstößen
- Art. 48Werbung
- Art. 49Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen und Anforderung von Informationen
- Art. 50Aufgaben der Agentur
- Art. 51Freier Warenverkehr
- Art. 52Schutzklausel
- Art. 53Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
- Art. 53aAusübung der Befugnisübertragung
- Art. 53bDringlichkeitsverfahren
- Art. 53cGesonderte delegierte Rechtsakte für die jeweiligen übertragenen Befugnisse
- Art. 54Ausschussverfahren
- Art. 54aBerichterstattung und Überprüfung
- Art. 55Änderung der Richtlinie 67/548/EWG
- Art. 56Änderung der Richtlinie 1999/45/EWG
- Art. 57Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung
- Art. 58Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Dezember 2010
- Art. 59Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Juni 2015
- Art. 60Aufhebung
- Art. 61Übergangsbestimmungen
- Art. 62Inkrafttreten
- Anhang IVORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
- Anhang IIBESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG BESTIMMTER STOFFE UND GEMISCHE
- Anhang IIILISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE
- Anhang IVLISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
- Anhang VGEFAHRENPIKTOGRAMME
- Anhang VIHarmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
- Anhang VIITabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung gemäß dieser Verordnung
- Anhang VIIIHARMONISIERTE INFORMATIONEN FÜR DIE GESUNDHEITLICHE NOTVERSORGUNG UND FÜR VORBEUGENDE MAßNAHMEN
(Text von Bedeutung für den EWR) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.