Art. 34 – Abkommen über die gegenseitige Anerkennung

CRA · über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

Unter Berücksichtigung des Niveaus der technischen Entwicklung und des Konzepts für die Konformitätsbewertung eines Drittlands kann die Union im Einklang mit Artikel 218 AEUV Abkommen über die gegenseitige Anerkennung mit Drittländern schließen, um den internationalen Handel zu fördern und zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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Kann ich Art. 34 CRA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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