ErwGr. 106

CRA · über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

Die Marktüberwachung ist ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der korrekten und einheitlichen Anwendung des Unionsrechts. Daher sollte ein Rechtsrahmen geschaffen werden, innerhalb dessen die Marktüberwachung in angemessener Weise erfolgen kann. Die Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/1020 für die Überwachung des Unionsmarktes und die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, gelten auch für Produkte mit digitalen Elementen, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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