ErwGr. 14

CRA · über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

Diese Verordnung sollte im Einklang mit dem Unionsrecht die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Gewährleistung der nationalen Sicherheit unberührt lassen. Die Mitgliedstaaten sollten Produkte mit digitalen Elementen, die für Zwecke der nationalen Sicherheit oder Verteidigung beschafft oder verwendet werden, zusätzlichen Vorgaben unterwerfen können, sofern diese Vorgaben mit den im Unionsrecht festgelegten Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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