ErwGr. 20

CRA · über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

Die bloße Bereitstellung von Produkten mit digitalen Elementen in offenen Archiven, darunter über Paketverwaltung oder auf Plattformen für die Zusammenarbeit, stellt an sich noch keine Bereitstellung eines Produkts mit digitalen Elementen auf dem Markt dar. Die Anbieter solcher Dienste sollten nur dann als Händler betrachtet werden, wenn sie diese Software auf dem Markt bereitstellen und sie somit im Rahmen einer Geschäftstätigkeit zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt liefern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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Kann ich ErwGr. 20 CRA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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