ErwGr. 3

CRA · über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

Das geltende einschlägige Unionsrecht umfasst mehrere horizontale Vorschriften, die bestimmte Aspekte der Cybersicherheit aus unterschiedlichen Blickwinkeln regeln, darunter auch Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der digitalen Lieferkette. Das bestehende Unionsrecht in Bezug auf die Cybersicherheit, wozu die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) gehören, enthält jedoch keine unmittelbar verbindlichen Anforderungen an die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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