ErwGr. 80

CRA · über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

Die rechtzeitige Entwicklung harmonisierter Normen während des Übergangszeitraums für die Anwendung dieser Verordnung und ihre Verfügbarkeit vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung werden für ihre wirksame Umsetzung besonders wichtig sein. Insbesondere ist dies bei wichtigen Produkten mit digitalen Elementen der Klasse I der Fall. Die Verfügbarkeit harmonisierter Normen wird es den Herstellern der entsprechenden Produkte ermöglichen, die Konformitätsbewertungen im Wege des internen Kontrollverfahrens durchzuführen, und kann so dazu beitragen, Engpässe und Verzögerungen bei den Tätigkeiten von Konformitätsbewertungsstellen zu umgehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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