ErwGr. 97

CRA · über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

Die Ziele von Reallaboren sollten darin bestehen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen zu fördern, indem vor dem Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen kontrollierte Testumgebungen geschaffen werden. Reallabore sollten dazu beitragen, die Rechtssicherheit für alle Akteure, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, zu verbessern und den Zugang von Produkten mit digitalen Elementen zum Unionsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen, insbesondere wenn sie von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, bereitgestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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