ErwGr. 77

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Eine Konformitätsbewertung ist ein Verfahren, mit dem bewertet wird, ob bestimmte Anforderungen an ein IKT-Produkt, einen IKT-Dienst oder einen IKT-Prozess erfüllt werden. Dieses Verfahren wird von einem unabhängigen Dritten, bei dem es sich nicht um den Hersteller oder den Anbieter der IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse, welche bewertet werden, handelt, durchgeführt. Ein europäisches Cybersicherheitszertifikat sollte nach der erfolgreichen Bewertung eines IKT-Produkts, -Dienstes oder -Prozesses ausgestellt werden. Ein europäisches Cybersicherheitszertifikat sollte als Bestätigung gelten, dass die Bewertung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Je nach Vertrauenswürdigkeitsstufe sollte im europäischen Schema für die Cybersicherheitszertifizierung angegeben werden, ob ein europäisches Cybersicherheitszertifikat von einer privaten oder einer öffentlichen Stelle auszustellen ist. Die Konformitätsbewertung und die Zertifizierung an sich können nicht garantieren, dass die zertifizierten IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse cybersicher sind. Es handelt sich vielmehr um Verfahren und technische Methoden, um zu bescheinigen, dass die IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse geprüft wurden und bestimmte Anforderungen an die Cybersicherheit erfüllen, wie sie anderweitig, beispielsweise in technischen Normen, festgelegt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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