ErwGr. 86

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Die Vertrauenswürdigkeit eines europäischen Zertifizierungsschemas ist die Grundlage für das Vertrauen, dass ein IKT-Produkt, -Dienst oder -Prozess den Sicherheitsanforderungen eines spezifischen europäischen Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung genügt. Um die Kohärenz des Rahmens für ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung zu gewährleisten, sollte ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung die Vertrauenswürdigkeitsstufen für europäische Cybersicherheitszertifikate und EU-Konformitätserklärungen, die im Rahmen dieses Schemas ausgestellt werden, angeben können. Jedes europäische Cybersicherheitszertifikat könnte sich auf eine der Vertrauenswürdigkeitsstufen „niedrig“, „mittel“ oder „hoch“ beziehen, wohingegen sich die EU-Konformitätserklärung nur auf die Vertrauenswürdigkeitsstufe „niedrig“ beziehen könnte. Die Vertrauenswürdigkeitsstufen würden die entsprechende Strenge und Gründlichkeit für die Bewertung des IKT-Produkts, -Dienstes oder -Prozesses vorgeben und durch Bezugnahme auf die diesbezüglichen technischen Spezifikationen, Normen und Verfahren einschließlich technischer Prüfungen, deren Zweck in der Minderung oder Prävention der Gefahr von Vorfällen besteht, gekennzeichnet sein. Jede Vertrauenswürdigkeitsstufe sollte in den verschiedenen Bereichen der Sektoren, in denen die Zertifizierung angewandt wird, einheitlich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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