CSRD · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Ohne ein politisches Handeln dürfte die Kluft zwischen dem Informationsbedarf der Nutzer und den von den Unternehmen bereitgestellten Nachhaltigkeitsinformationen wachsen. Diese Kluft hat erhebliche negative Auswirkungen. So sind Anleger nicht in der Lage, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsfragen bei ihren Anlageentscheidungen hinreichend zu berücksichtigen. Gebündelt können eine Vielzahl von Anlageentscheidungen, bei denen Nachhaltigkeitsrisiken nicht angemessen Rechnung getragen wird, potenziell zu systemischen Risiken und somit zu einer Gefährdung der Finanzstabilität führen. Die Europäische Zentralbank (EZB) und internationale Organisationen wie der Rat für Finanzstabilität haben auf diese Systemrisiken hingewiesen, insbesondere in Bezug auf Klimafragen. Darüber hinaus ist es so für Anleger schwieriger, Finanzmittel in Unternehmen und Wirtschaftstätigkeiten zu investieren, die soziale und ökologische Probleme nicht verschärfen, sondern zu ihrer Lösung beitragen, wodurch die Ziele des Grünen Deals, des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übereinkommens von Paris untergraben werden. Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartner, von den Tätigkeiten der Unternehmen betroffene Gemeinschaften und andere Interessenträger sind weniger in der Lage, Unternehmen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in die Verantwortung zu nehmen. Dies führt zu einem Mangel an Rechenschaftspflicht und könnte bewirken, dass Bürgerinnen und Bürger weniger Vertrauen in Unternehmen haben, was wiederum negative Auswirkungen auf das reibungslose Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft haben könnte. Überdies macht es der Mangel an allgemein anerkannten Parametern und Methoden für die Messung, Bewertung und Bewältigung von Nachhaltigkeitsrisiken für Unternehmen schwieriger, ihre Geschäftsmodelle und Tätigkeiten nachhaltig zu gestalten. Der Mangel an von Unternehmen bereitgestellten Nachhaltigkeitsinformationen schränkt zudem die Fähigkeit der Interessenträger ein, darunter die Akteure der Zivilgesellschaft, die Gewerkschaften und die Arbeitnehmervertreter, mit den Unternehmen einen Dialog über Nachhaltigkeitsaspekte aufzunehmen.
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