ErwGr. 9

DAC7 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, sollten die Meldevorschriften wirksam und zugleich einfach sein. Angesichts der Schwierigkeit, steuerbare Ereignisse zu ermitteln, die bei Ausübung einer Geschäftstätigkeit über eine digitale Plattform eintreten, und unter Berücksichtigung des dadurch bedingten zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Steuerverwaltungen in diesem Fall ist es notwendig, Plattformbetreibern eine Meldepflicht aufzuerlegen. Die Plattformbetreiber sind besser in der Lage, die erforderlichen Informationen über alle Verkäufer zu erfassen und zu überprüfen, die auf einer bestimmten digitalen Plattform tätig sind oder diese nutzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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