ErwGr. 34

DGA · über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt)

Damit der Binnenmarkt reibungslos funktionieren kann, sollten Anbieter von Datenvermittlungsdiensten angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Interoperabilität innerhalb eines Sektors und zwischen verschiedenen Sektoren sicherzustellen. Zu diesen angemessenen Maßnahmen könnte gehören, dass die bestehenden, allgemein verwendeten Standards des Sektors, in dem der Anbieter von Datenvermittlungsdiensten tätig ist, eingehalten werden. Der Europäische Dateninnovationsrat sollte gegebenenfalls der Einführung zusätzlicher Industriestandards den Weg ebnen. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten sollten die vom Europäischen Dateninnovationsrat festgelegten Maßnahmen für die Interoperabilität zwischen Datenvermittlungsdiensten rechtzeitig umsetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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