ErwGr. 3

DIR_2005_43 · zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 68/193/EWG des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben

Für den Fall, dass die Mitgliedstaaten vorschreiben, dass jeder Lieferung von in ihrem Hoheitsgebiet erzeugtem Vermehrungsgut auch ein einheitliches Begleitdokument beigefügt sein muss, sind die Bedingungen für dieses Begleitdokument festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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