ErwGr. 9

DIR_2005_43 · zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 68/193/EWG des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben

Der Wachstumszyklus von Rebenvermehrungsgut dauert mehrere Jahre und die für die Kontrolle und Untersuchung erforderliche Zeitspanne ist somit relativ lang. Die rasche Einführung neuer Voraussetzungen könnte zu einem Mangel an Vermehrungsgut führen, das diese neuen Voraussetzungen erfüllt. Daher ist es angebracht, eine Übergangszeit für die Erfüllung der neuen Voraussetzungen der Anhänge I, II und IV durch bereits vorhandenes Vermehrungsgut vorzusehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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