ErwGr. 2

DIR_2005_64 · über die Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates

Die Wiederverwendbarkeit von Bauteilen sowie die Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Materialien bilden einen wesentlichen Teil der gemeinschaftlichen Strategie für die Abfallbewirtschaftung. Daher sollten die Fahrzeughersteller und ihre Lieferanten aufgefordert werden, diese Aspekte bereits in den ersten Phasen der Entwicklung neuer Fahrzeuge zu berücksichtigen, um die Behandlung der Fahrzeuge gegen Ende ihrer Nutzungsdauer zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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