ErwGr. 4

DIR_2005_82 · zur Aufhebung der Richtlinie 90/544/EWG des Rates über die Frequenzbänder für die koordinierte Einführung eines europaweiten terrestrischen öffentlichen Funkrufsystems in der Gemeinschaft

Da sich das Frequenzband 169,4 bis 169,8 MHz für Anwendungen eignet, die Menschen mit Behinderungen zugute kommen, und da über das allgemeine Ziel der Gewährleistung eines funktionierenden Binnenmarkts hinaus auch die Förderung solcher Anwendungen zu den politischen Zielen der Gemeinschaft gehört, erteilte die Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Frequenzentscheidung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) einen Auftrag, der unter anderem vorsah, Anwendungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zu prüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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