ErwGr. 3

DIR_2005_88 · zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen

Es ist daher notwendig sicherzustellen, dass bestimmte Arten der in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG aufgeführten Maschinen und Geräte, die aus rein technischen Gründen die ab 3. Januar 2006 geltenden Grenzwerte der Stufe II nicht einhalten können, ab diesem Zeitpunkt trotzdem in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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