ErwGr. 2

DIR_2005_91 · zur Änderung der Richtlinie 2003/90/EG der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten

Inzwischen hat das Gemeinschaftliche Sortenamt auch für eine Reihe weiterer Arten Leitlinien festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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Kann ich ErwGr. 2 DIR_2005_91 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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