Art. 38 – Ergänzende Harmonisierung

DIR_2006_123 · über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Die Kommission prüft bis zum 28. Dezember 2010 die Möglichkeit, Vorschläge für harmonisierende Rechtsakte zu folgenden Punkten vorzulegen:
a)die Aufnahme von Tätigkeiten zur gerichtlichen Beitreibung von Forderungen;
b)private Sicherheitsdienste und Beförderung von Geld und Wertgegenständen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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