ErwGr. 106

DIR_2006_123 · über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Für die Zwecke des Kapitels über Verwaltungszusammenarbeit sollte „Kontrolle“ Tätigkeiten wie Überwachung und Faktenermittlung, Problemlösung, Verhängung und Vollstreckung von Sanktionen sowie die damit verbundenen Folgemaßnahmen umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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