ErwGr. 6

DIR_2006_125 · über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder

Obwohl der Gehalt an Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen aufgrund der Art der Erzeugnisse teilweise vorgeschrieben und begrenzt werden sollte, sollte den Herstellern das freiwillige Zusetzen solcher Nährstoffe gestattet werden. Dies sollte unter der Voraussetzung geschehen, dass die Hersteller ausschließlich bestimmte Substanzen verwenden, die in dieser Richtlinie aufgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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