Art. 17 – Aufhebung

DIR_2006_126 · über den Führerschein (Neufassung)

Die Richtlinie 91/439/EWG wird — unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den in Anhang VII Teil B genannten Fristen für die Umsetzung jener Richtlinie in nationales Recht — mit Wirkung vom 19. Januar 2013 aufgehoben.
Artikel 2 Absatz 4 der Richtlinie 91/439/EWG wird mit Wirkung vom 19. Januar 2007 aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang VIII zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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