ErwGr. 3

DIR_2006_15 · zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG

Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte sind gesundheitsbasierte, nicht verbindliche, aus den neuesten wissenschaftlichen Daten abgeleitete und die verfügbaren Messtechniken berücksichtigende Werte. Es handelt sich um Expositionsgrenzen, unterhalb deren für einen Stoff keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Sie sind erforderlich für die Ermittlung und Bewertung des Risikos durch den Arbeitgeber gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/24/EG.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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