ErwGr. 22

DIR_2006_21 · über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Für die Betriebs- und Nachsorgephase von Abfallentsorgungseinrichtungen müssen Überwachungsverfahren festgelegt werden. Für die Überwachung und Kontrolle von Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A sollte je nach der von der jeweiligen Abfallentsorgungseinrichtung ausgehenden Gefährdung eine entsprechende Nachsorgephase vorgesehen werden, ähnlich der in der Richtlinie 1999/31/EG vorgesehenen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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