ErwGr. 14

DIR_2006_7 · über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG

Es zeigt sich in jeder Badesaison erneut, dass die Badegewässerpolitik der Gemeinschaft eine anhaltend wichtige Rolle spielt, da sie die Öffentlichkeit vor einer unfallbedingten und chronischen Verschmutzung durch Einleitungen in oder in der Nähe von Gemeinschaftsbadegewässern schützt. Die Gesamtqualität der Badegewässer hat sich seit Inkrafttreten der Richtlinie 76/160/EWG deutlich verbessert. Die genannte Richtlinie spiegelt jedoch den Kenntnis- und Erfahrungsstand der frühen 1970er Jahre wider. Seitdem hat sich die Nutzung von Badegewässern genauso verändert wie der Stand von Wissenschaft und Technik. Die genannte Richtlinie sollte deshalb aufgehoben werden —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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