DIR_2006_79 · über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern
(1)Artikel 1 gilt für die nachstehend aufgeführten Waren nur im Rahmen der folgenden mengenmäßigen Begrenzungen: a) Tabakwaren: i) 50 Zigaretten oder ii) 25 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm) oder iii) 10 Zigarren oder iv) 50 Gramm Rauchtabak; b) Alkohol und alkoholische Getränke: i) destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol; unvergällter Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol und mehr: 1 Normalflasche (bis zu 1 Liter), oder ii) destillierte Getränke und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke, mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger; Schaumweine, Likörweine: 1 Normalflasche (bis zu 1 Liter), oder iii) nicht schäumende Weine: 2 Liter; c) Parfüms: 50 Gramm oder Toilettenwasser: 0,25 Liter oder 8 Unzen; d) Kaffee: 500 Gramm oder Kaffee-Extrakte und -Essenzen: 200 Gramm; e) Tee: 100 Gramm oder Tee-Extrakte und -Essenzen: 40 Gramm.
(2)Die Mitgliedstaaten können die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse einschränken oder von der Abgabenbefreiung bei den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern ausschließen.
Kann ich Art. 2 DIR_2006_79 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.