ErwGr. 1

DIR_2007_16 · zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen

Die Richtlinie 85/611/EWG enthält im Zusammenhang mit den Vermögenswerten, die für die Anlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden als „OGAW“ bezeichnet) in Frage kommen, verschiedene, teilweise zusammenhängende Definitionen, etwa des Begriffs „Wertpapiere“ und des Begriffs „Geldmarktinstrumente“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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