ErwGr. 18

DIR_2007_2 · zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)

Bestimmte Geodatensätze und -dienste, die für Gemeinschaftspolitiken mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Umwelt relevant sind, sind bei Dritten vorhanden und werden von diesen verwaltet. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb Dritten die Möglichkeit bieten, einen Beitrag zu den nationalen Infrastrukturen zu leisten, wobei jedoch zu gewährleisten ist, dass Kohärenz und leichte Nutzung der Geodaten und Geodatendienste, die in diese Infrastrukturen eingegliedert sind, nicht beeinträchtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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