ErwGr. 33

DIR_2007_2 · zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)

Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Durchführungsvorschriften mit technischen Regelungen für die Interoperabilität und Harmonisierung der Geodatensätze und -dienste, Vorschriften über Zugangsbedingungen zu Geodatensätzen und -diensten sowie Vorschriften über die technischen Spezifikationen und Verpflichtungen von Netzdiensten zu erlassen. Da es sich um Maßnahmen allgemeiner Tragweite handelt, die eine Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie bewirken, sollten diese Maßnahmen gemäß dem in Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EG genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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