ErwGr. 10

DIR_2007_38 · über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln

Die Vorschriften und Verfahren dieser Richtlinie sollten nicht für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 gelten, bei denen der Tag der Erstzulassung und/oder Typgenehmigung und/oder Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2000 liegt und die überwiegend aufgrund ihres historischen Interesses betrieben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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