Anhang IV – SCHULUNG

DIR_2007_43 · mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern

Die Lehrgänge nach Artikel 4 Absatz 2 behandeln zumindest die geltenden Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Hühnern und insbesondere folgende Aspekte:
a)Anhänge I und II;
b)physiologische Eigenschaften, insbesondere Fütterungs- und Trinkbedürfnisse, Verhaltensmerkmale und Stressbelastung;
c)praktische Aspekte des sorgsamen Umgangs mit Hühnern sowie das Einfangen, Verladen und Befördern von Hühnern;
d)Notbehandlung von Hühnern, Notschlachtung und Keulung;
e)präventive Biosicherheitsmaßnahmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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