ErwGr. 2

DIR_2007_43 · mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern

Die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (3) stützt sich auf das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (4) (im Folgenden „Übereinkommen“ genannt) und enthält Mindestvorschriften für den Schutz von Tieren, die zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken gezüchtet oder gehalten werden, einschließlich Vorschriften für das Unterbringen, Füttern, Tränken und Pflegen von Tieren auf eine Art und Weise, die den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere Rechnung trägt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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