Art. 16

DIR_2007_74 · über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern

Alle vier Jahre, zum ersten Mal 2012, legt die Kommission dem Rat einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor, dem sie gegebenenfalls einen Änderungsvorschlag beifügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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