Art. 12 – Aufhebung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG

DIR_2008_105 · über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG

(1)Die Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG werden mit Wirkung vom 22. Dezember 2012 aufgehoben.
(2)Vor dem 22. Dezember 2012 können die Mitgliedstaaten die Überwachung und Berichterstattung gemäß den Artikeln 5, 8 und 15 der Richtlinie 2000/60/EG statt gemäß den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Richtlinien durchführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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