ErwGr. 16

DIR_2008_122 · über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen

Wenn ein Verbraucher einen Vertrag widerruft, bei dem der Preis ganz oder teilweise durch einen Kredit finanziert wird, der ihm vom Gewerbetreibenden oder von einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen diesem Dritten und dem Gewerbetreibenden gewährt wird, sollte die Kreditvereinbarung für den Verbraucher kostenfrei beendet werden. Gleiches sollte für Verträge über sonstige damit verbundene Leistungen des Gewerbetreibenden oder eines Dritten aufgrund einer Vereinbarung zwischen diesem Dritten und dem Gewerbetreibenden gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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