ErwGr. 2

DIR_2008_21 · zur Änderung der Richtlinie 91/675/EWG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse

Der Beschluss 1999/468/EG wurde durch den Beschluss 2006/512/EG geändert, mit dem für die Annahme von Maßnahmen von allgemeiner Tragweite zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen eines nach dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags erlassenen Basisrechtsakts, auch durch Streichung einiger dieser Bestimmungen oder Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen, das Regelungsverfahren mit Kontrolle eingeführt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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